Datenschutzerklärung

Weiterverarbeitung Ihrer persönlichen Daten

Als Hebamme bin ich gesetzlich dazu verpflichtet, meine Tätigkeit zu dokumentieren und diese Dokumentation, die auch durch elektronische Datenverarbeitung erfolgen kann, für mindestens zehn Jahre aufzubewahren (§9 Abs. 2 HebG). Hebammen unterliegen zudem der Verschwiegenheitspflicht (§7 Abs. 1 HebG). Im Rahmen unseres Betreuungsverhältnisses werden Daten über Ihre Person gespeichert, verarbeitet und gegebenenfalls im Rahmen der Zweckbestimmung unter Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen an Dritte (z.B. Krankenkasse, Steuerberatung) übermittelt. Mit dem Akzeptieren der Datenschutzerklärung stimmen Sie der Verwendung Ihrer Daten zu diesen Zwecken zu.

Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.

Ich, Hebamme verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde.